Unbewusst oder bewusst schließen Menschen oftmals mehrfach täglich Verträge.

Um den Rechtsverkehr zu erleichtern, regelt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Vertragstypen - beispielsweise Kaufvertrag, Bürgschaftsvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag.

Verträge sollen gegenwärtige und zukünftige Differenzen vermeiden - der Begriff "Vertrag" kommt schließlich von "sich vertragen".
Trotzdem liegt vielen Streitigkeiten ein Vertrag zugrunde.

Häufige Streitigkeiten können sein:

  • Der Vertrag enthält für die eingetretene Situation keine Regelung
  • Die Vertragsklausel ist unklar und erlaubt gegensätzliche Auslegung
  • Eine Partei will den Vertrag nicht gelten lassen, weil sie sich über deren Bedeutung getäuscht hat oder sie für nichtig erachtet.
  • Aber auch vorsorgend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und berücksichtigen vorausschauend künftige Entwicklungen bei der Durchführung des Vertrages.