• Rechtsgebiete der Kanzlei

    Persönlich ...

    Eine persönliche Zusammenarbeit und effiziente Problemlösung sind uns wichtig. 

    Engagiert...

    Wir nehmen uns viel Zeit für Gespräche und lassen Sie mit keiner Frage allein. 

    Kompetent...

    Wir bilden uns regelmäßig fort. Diese Qualität kommt unseren Mandanten zugute.

    Beratungsfelder der Kanzlei GLATZEL & PARTNER

    Wir bieten unseren Mandantinnen und Mandanten eine exzellente fachliche Qualität sowie individuelle und persönliche Beratung. 

    In nachfolgenden Beratungsfeldern beraten und vertreten wir Sie umfassend. Weitere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf das jeweilige Beratungsfeld:

    Die Arbeitswelt wird zunehmend komplexer, Märkte und Branchen verändern sich und gesetzliche und tarifliche Regelungen nehmen zu. Das Arbeitsrecht erlangt daher immer mehr an Bedeutung. 

    Der Erfolg eines Unternehmens hängt entscheidend von seinen Mitarbeitern ab. Daher müssen Fragen zur Einstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent beantwortet werden.

    Dagegen haben Arbeitnehmer das Interesse an einem sicheren und planbaren Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis stellt nämlich die Grundlage ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz dar.

    Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, benötigen Sie kompetente Beratung. Fragen der Entlohnung, von Überstunden und Arbeitszeiten oder des Kündigungsschutzes und der Abfindung im Fall einer Kündigung und des anschließenden Verlusts des Arbeitsplatzes müssen häufig auf dem Rechtsweg geklärt werden. Dazu kommen Phänomene wie geschäftliche Insolvenzen des Arbeitgebers, Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte sowie Abmahnungen oder die Frage wie ein Zeugnis formuliert sein soll.

    Das Familienrecht hat  durch die Veränderung der Familienstrukturen ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. 

    Scheidung und Trennung

    Einerseits wird jede dritte Ehe geschieden, andererseits bilden sich durch Scheidung und Trennung zunehmend Patchworkfamilien. Zusammen mit den Verfahren zum Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt) resultieren hieraus eine kaum noch überschaubare Zahl von familienrechtlichen Verfahren und Prozessen vor dem Familiengericht. Zu klären sind auch Fragen zum Umgang mit den Kindern im Fall der Trennung.

    Wirtschaftliche Situation und Vermögen (Altersversorgung, Immobilien)

    Es ergeben sich auch Fragen zur wirtschaftlichen Situation der Betroffenen.

    Zu klären ist die Vermögenssituation im Fall der Scheidung. Wichtig ist beispielsweise die Klärung der Verfügung über gemeinsame Immobilien oder den Hausrat. In diesem Zusammenhang steht auch der sog. Zugewinn und damit der "Zugewinnsausgleich."
    Auch hat eine Scheidung Auswirkungen auf die jeweilige Altersversorgung, die Rente oder Pension. Ein wichtiges Stichtwort ist hierbei der Versorgungsausgleich, der oft erst durch komplexe juristische Verfahren geklärt werden kann. 

    Zusätzlich ist das Familienrecht, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, durch unzählige Gerichtsurteile, geprägt.  Eine kompetente Rechtsberatung erfordert daher eine umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Durch ständige Fortbildung stellen wir diesen Kenntnistand sicher.

    Aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Risikos für den Auftraggeber, werden zunehmend Handels- bzw. Versicherungsvertreterverträge abgeschlossen.

    Die Rechte und Pflichten dieser Vertreter werden gesetzlich in den §§ 84 ff. HGB umfassend geregelt. Trotzdem wird hierüber vor den Gerichten regelmäßig und erbittert gestritten.

    Nicht bezahlte Forderungen sind ein Ärgernis. Für Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen kann es sich verheerend auswirken, wenn Kunden die Forderung nicht zahlen.

    Denn Forderungsausfälle können zu Liquiditätsengpässen und schlimmstenfalls in die Insolvenz führen.

    Das (gewerbliche) Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

    Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern sowie dem Vermieter auf dem Wohnungsmarkt oder dem Markt für gewerbliche Immobilien. Die hierbei entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den sog. Mietparteien richten sich dabei in erster Linie nach den Formulierungen und Vereinbarungen im Mietvertrag.

    Wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von geltenden Schutzvorschriften oder Bestimmungen abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der anderen Mietgesetze.

    Das Mietrecht ist geprägt vom klassischen Interessenkonflikt zwischen Vermieter- und Mieterrechten.

    Wir unterstützen Sie zu allen Themenbereichen der Privatinsolvenz und Schuldenbereinigung.

    Seit Anfang 1999 bietet die Insolvenzordnung erstmals ein Verfahren, das es auch Privatpersonen ermöglicht, sich endgültig von den Schulden zu befreien, sofern der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs.2 InsO) bzw. der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs.2 InsO) gegeben ist.

    Dabei dient die Insolvenzordnung nicht nur der Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, sondern soll dem redlichen Schuldner auch die Möglichkeit eines wirtschaftlichen, vor allem schuldenfreien, Neuanfangs bieten (§ 1 InsO). Je nachdem, wie die Schulden entstanden sind, unterscheidet das Gesetz zwischen dem Verbraucher- und dem Regelinsolvenzverfahren.

    Eine gut funktionierende Logistik stellt in allen Industrie- und Handelsunternehmen einen wichtigen Baustein für den Unternehmenserfolg dar.

    Dabei treffen Transportunternehmen auf erhebliche Haftungs- und Versicherungsrisiken. Denn Gütertransporte unterliegen einer Vielzahl von Rechtsordnungen und erschweren oftmals dem Praktiker, den Überblick zu behalten.

    Mit dem Verkehrsrecht kann jeder Verkehrsteilnehmer schneller in Berührung kommen, als ihm lieb ist.

    Nach einem Unfall können Schadensersatzansprüche drohen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung  oder Trunkenheitsfahrt kann zu einem Bußgeld, Punkten und einen Fahrverbot führen.

    Wir können Sie kompetent beraten, wenn sie Fragen zu Haftung, Unfallregulierung, Schadensersatz, Führerscheinverlust oder ähnlichen Punkten aus dem Bereich des Verkehrsrechts haben.

    Unbewusst oder bewusst schließen Menschen oftmals mehrfach täglich Verträge.

    Um den Rechtsverkehr zu erleichtern, regelt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Vertragstypen - beispielsweise Kaufvertrag, Bürgschaftsvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag.

    Verträge sollen gegenwärtige und zukünftige Differenzen vermeiden - der Begriff "Vertrag" kommt schließlich von "sich vertragen".
    Trotzdem liegt vielen Streitigkeiten ein Vertrag zugrunde.

     
    »Der Schlüssel zum Erfolg sind nicht Informationen.
    Das sind Menschen
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    Lee Iacocca (*1924)
    1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.