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Mietrecht

Das (gewerbliche) Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Das Mietrecht ist geprägt vom klassischen Streit zwischen Vermieter- und Mieterrechten.

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:

  • Geltendmachung rückständiger Mietzahlungen
  • Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen
  • Abwehr unwirksamer oder unbegründeter Kündigungen und Mietminderungen
  • Beratung und Umsetzung von Mietminderungen
  • Ausgestaltung von Mietverträgen

"Der Schlüssel zum Erfolg sind nicht Informationen. Das sind Menschen"

Lee Iacocca (*1924)
1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.

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