Handelsvertreterrecht
Aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Risikos für den Auftraggeber, werden zunehmend Handels- bzw. Versicherungsvertreterverträge abgeschlossen.
Die Rechte und Pflichten dieser Vertreter werden gesetzlich in den §§ 84 ff. HGB umfassend geregelt. Trotzdem wird hierüber vor den Gerichten regelmäßig und erbittert gestritten. Streitigkeit entstehen sowohl während des bestehenden Vertragsverhältnis aber auch dann, wenn der Vertrag bereits beendet wurde.
Vor zahlreichen Gerichten wird zumeist über die folgenden Themen prozessiert:
- Durchsetzung von Provisionsansprüchen
- Rückzahlung von Provisionsvorschüssen
- Bruch von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Ausgleichsansprüche gem. § 89b Abs. 1 HGB
- Abfindungsansprüche
- Auszahlung der Stornoreserve
- Meldungen an den AVAD e.V. (Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.)
Wir helfen sowohl dem Auftraggeber als auch dem Versicherungs- bzw. Handelsvertreter bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Da solche Gerichtsverfahren zumeist für beide Seiten sehr aufwändig und zeitintensiv sind, gehört zu unserem Beratungskonzept auch die vorgerichtliche Beratung, um möglichen Streitigkeiten von Vornherein aus dem Weg zu gehen.
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Lee Iacocca (*1924)
1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.



