Insolvenzrecht
Beratung und Betreuung von Gläubigern und Schuldnern z.B. betreffend:
- Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren
- Vorbereitung von Insolvenzplänen
- Verhandlung von Vereinbarungen und Anmeldung von Insolvenzforderungen
- Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters
- Verbraucherinsolvenzverfahren, => weitere Infos


